Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Computerlädchen’s – PC Fachhandel & Dienstleistung
– Computer & Kommunikationstechnik ab 18.10.1999
letzte Änderung, Stand:
13.01.2005
Informationen zum
Fernabsatzgesetz (FernAbsG)
§ 1 Geltung der
Bedingung
1. Die Lieferungen,
Leistungen und Angebote des Computerlädchen’s erfolgen ausschließlich aufgrund
dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart
werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese
Bedingungen als angenommen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers,
insbesondere Einkaufsbedingungen, wird bereits hiermit widersprochen, d. h. sie
werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang
bei uns ausdrücklich widersprechen.
2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie
schriftlich bestätigen.
§2 Angebot und Vertragsabschluß
1. Die Angebote des Computerlädchen’s sind freibleibend und unverbindlich.
Annahmeerklärung und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit
unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für
Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Bei sofortiger Lieferung kann die
schriftliche Bestätigung auch durch Rechnung ersetzt werden.
2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungen sind nur
als Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherung von
Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als
verbindlich bezeichnet.
3. Die Verkaufsangestellten des Computerlädchen’s sind nicht befugt, mündliche
Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den
Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
4. Überschreitet ein Käufer durch seinen Abruf sein Kreditlimit, so sind wir
von unserer Lieferverpflichtung entbunden.
§ 3 Preise
1. Soweit nichts anderes angegeben, hält sich Das Computerlädchen an die in
ihren Angeboten enthaltenen Preise 5 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend
sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Zusätzliche
Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
2. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich
Verpackung, Transport, Frachtversicherung, zuzüglich der jeweils am
Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer ab Lager Lützelbach.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit
1. Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich
schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen
und Liefertermine durch das Computerlädchen steht unter dem Vorbehalt der
richtigen und rechtzeitigen Belieferung von dem Computerlädchen durch
Zulieferanten und Hersteller.
2. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund
von anderen unvorhersehbaren Ereignissen, die dem Computerlädchen die Lieferung
wesentlich erschweren oder diese unmöglich machen und nicht von dem
Computerlädchen zu vertreten sind ( hierzu zählen insbesondere Krieg,
kriegsähnliche Ereignisse, behördliche Anordnungen, Nichterteilung von Aus-,
Ein- oder Durchfuhrgenehmigungen, nationale Maßnahmen zur Beschränkung des
Handelsverkehrs, Streik, Aussperrung und sonstige Betriebsstörungen jeder Art,
Verkehrsstörungen), gleichgültig ob diese Ereignisse bei dem Computerlädchen,
deren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, berechtigen das
Computerlädchen , die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung
zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag - soweit
noch nicht erfüllt - ganz oder teilweise zurückzutreten. Die Lieferfrist
verlängert sich ebenfalls um den Zeitraum, mit dem der Käufer selbst mit der
Erfüllung seiner Vertragspflichten sich in Verzug befindet.
3. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer nach
angemessener Nachfristsetzung ( mindestens 14 Tage) berechtigt, vom Vertrag -
soweit nicht erfüllt - ganz oder teilweise zurückzutreten. Verlängert sich in
Anwendung von Ziffer 2 die Lieferzeit oder wird das Computerlädchen von ihrer
Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche
herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich das Computerlädchen nur
berufen, wenn der Käufer unverzüglich benachrichtigt wurde.
4. Sofern das Computerlädchen die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter
Fristen und Termine zu vertreten hat und sich in Verzug befindet, hat der
Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von ¼ % für jede
vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des
Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber
hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn der Verzug beruht
zumindest auf grober Fahrlässigkeit des Computerlädchen’s.
5. Das Computerlädchen ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige
Lieferung.
§ 5 Annahmeverzug
1. Für die Dauer des Annahmeverzuges des Käufers ist das Computerlädchen
berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Käufers
einzulagern. Das Computerlädchen kann sich hierzu auch einer Spedition oder
eines Lagerhalters bedienen.
2. Während der Dauer des Annahmeverzuges hat der Käufer an das Computerlädchen
als Ersatz der entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat
pauschal 1 % des Kaufpreises, höchstens jedoch 25 EUR zu bezahlen. Bei Anfall
höherer Lagerkosten kann das Computerlädchen den Ersatz dieser Kosten gegen
Nachweis vom Käufer fordern.
3. Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der
Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen,
kann das Computerlädchen die Erfüllung des Vertrages verweigern und
Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Das Computerlädchen ist berechtigt,
als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 25 % des vereinbarten
Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu
fordern.
§ 6 Liefermenge
Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte
Mengendifferenzen innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt dem Computerlädchen
und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Übernahme der Ware durch den
Spediteur oder Transporteur gilt als Beweis für Menge, einwandfreie Umhüllung
und Verladung.
§ 7 Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den
Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das
Lager des Computerlädchen’s verlassen hat. Falls der Versand sich ohne unser
Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der
Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine im Einzelfall vereinbarte
Übernahme der Transportkosten durch das Computerlädchen hat keinen Einfluss auf
den Gefahrenübergang.
§ 8 Gewährleistung
1. Das Computerlädchen in Lützelbach gewährleistet, dass die Produkte frei
von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistung nach Maßgabe der
folgenden Bestimmungen beträgt 12 Monate.
2. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden unsere
Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile
ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den
Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, soweit
der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf
unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte oder Fremdeingriff
sowie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen von
Farbe, Abmessungen und/oder anderen Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Ware
lösen keine Gewährleistungsrechte aus.
3. Der Käufer muss uns die Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb
einer Woche nach Eingang des Lieferungsgegenstandes, schriftlich mitteilen.
Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt
werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
4. Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte nicht der
Gewährleistung entsprechen, verlangen wir, dass das defekte Teil bzw. Gerät und
eine genaue Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Seriennummer und
einer Kopie des Lieferscheins, mit dem das Gerät geliefert wurde, an Das
Computerlädchen, Inh. Markus Putz , Rosenstrasse 11 , 64750 Lützelbach, zur
Reparatur eingeschickt bzw. bei ihr angeliefert wird. Die Geräte müssen frei
eintreffen und werden von uns unfrei wieder ausgeliefert, es sei denn, dass die
Transportkosten zum Auftragswert außer Verhältnis stehen. Durch den Austausch
von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen
Gewährleistungsfristen in Kraft. Die Gewährleistung beschränkt sich
ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten
Lieferungsgegenstände. Der Käufer hat bei Einsendung der zu reparierenden
Geräte dafür Sorge zu tragen, dass auf diesen befindliche Daten, die ihm
wesentlich sind, durch Kopien gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen
verloren gehen können. Das Computerlädchen übernimmt keine Haftung für verloren
gegangene Datenbestände und hieraus resultierende Folgeschäden.
5. Schlägt die 3. Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer
nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des
Vertrages verlangen.
6. Bei Geräten bzw. Teilen, bei denen kein Fehler festgestellt werden konnte,
wird das Computerlädchen den Überprüfungsaufwand in Rechnung stellen.
7. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen,
Gewährleistungsansprüche bestehen ferner nicht für Verschleißteile wie
Druckköpfe, Farbbänder, Typenräder, Toner und andere Verschleißmaterialien.
8. Gewährleistungsansprüche gegen „Das Computerlädchen“ stehen nur dem
unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
9. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für
Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus,
soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Computerlädchen’s
vorliegt.
10. Unsere
Gewährleistungspflicht entfällt, wenn der Käufer oder ein von Ihm beauftragter
Dritter Mängel selbst beseitigt, oder die Beseitigung erfolglos versucht.
11. Jegliche Kosten, welche durch Reparaturen Dritter entstehen, sind vom
Käufer selbst zu tragen. Eine Kostenerstattung kann nur, vor Reparatur durch
einen Dritten, mit ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung durch das
Computerlädchen erfolgen.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
1. Die Ware bleibt Eigentum des Computerlädchen’s (Vorbehaltsware). Eine
etwaige Be- oder Verarbeitung erfolgt stets für das Computerlädchen als
Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne Das Computerlädchen zu verpflichten.
Bei Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Waren, entsteht
für das Computerlädchen grundsätzlich ein Miteigentumsanteil an der neuen
Sache, und zwar bei Verarbeitung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum
Wert der neuen Sache, bei Verbindung im Verhältnis des Wertes der
Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren. Sollte der Abnehmer Alleineigentümer
werden, räumt er uns bereits jetzt das Miteigentum im Verhältnis der genannten
Werte ein und verwahrt die Sache unentgeltlich für uns. Werden die durch
Verarbeitung oder Verbindung entstandenen Waren weiterveräußert, so gilt die
nachfolgend vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der
Vorbehaltsware.
2. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug
ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem
Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte
Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich
sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt
Sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen ihn
unwiderruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im
eigenen Namen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen
werden, wenn der Käufer seinen Zahlungspflichten nicht ordnungsgemäß nachkommt.
3. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum
des Computerlädchen’s hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen.
4. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder erfüllt er sonstige wesentliche
vertragliche Verpflichtungen schuldhaft nicht, ist das Computerlädchen
berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der
Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme
sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom
Vertrag vor, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.
§ 10 Zahlung
1. Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorauskasse, per
Nachnahme-bar, oder bei Abholung zahlbar, soweit nicht anders vereinbart.
Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d. h. zu Lasten des Käufers per
Paketdienst, Spedition oder eigenem Fahrzeug, es sei denn, es wurde
ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Die Ware kann gegen eine geringe Gebühr,
bei Postversand (z.B. Wertpaket) gegen Transportschaden versichert werden.
2. Das Computerlädchen ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des
Käufers, Zahlungen auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten
und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die
Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Der
Käufer ist hiervon zu unterrichten.
3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen
können. Schecks werden nur Erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach
ihrer Einlösung als Zahlung.
4. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden
Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 3 % über dem Bundesbankdiskontsatz zu
berechnen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Käufer eine geringere
Belastung nachweist.
5. Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Abnehmer in Zahlungsverzug
gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht
einhält oder wenn uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind die
Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung, Anhängigkeit
eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens. In diesen Fällen sind wir berechtigt,
noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder
Sicherheiten auszuführen.
6. Der Käufer ist zur Aufrechnung oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes
nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind.
§ 11 Abtretungsverbot
Die Abtretung von Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen,
sofern wir der Abtretung nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Sofern es sich
nicht um generell unabtretbare Ansprüche gem. § 8 Ziffer 7 dieser AGB
(Gewährleistungsansprüche) handelt, ist die Zustimmung zu erteilen, wenn der
Käufer wesentliche Belange nachweist, die unsere Interessen an der
Aufrechterhaltung des Abtretungsverbots überwiegen.
§ 12 Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver
Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter
Handlung, sind sowohl gegen uns, als auch gegen unsere Erfüllung- bzw.
Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob
fahrlässiges Handeln vorliegt.
§ 13 Urheberrechte
Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Käufer allein zum
einmaligen Wiederverkauf überlassen, d. h. er darf diese weder kopieren, noch
anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer
besonderen schriftlichen Vereinbarung.
§ 14 Geheimhaltung
Der Käufer ist verpflichtet, sämtliche ihm im Zusammenhang mit den
Lieferungen von dem Computerlädchen zugänglich werdenden Informationen, die auf
Grund sonstiger Umstände eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse von dem
Computerlädchen erkennbar sind und vertraulich zu halten sind, unbefristet geheim
zu halten und sie - soweit dies nicht zur Erreichung des Vertragszwecks
erforderlich ist - weder aufzuzeichnen noch an Dritte weiterzugeben oder in
irgendeiner Weise zu verwerten.
§ 15 Anwendbares Recht
1. Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen
dem Computerlädchen und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische
Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist,
ist Deutschland Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar
oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Das Computerlädchen ist jedoch
berechtigt, den Käufer an jedem anderen Gerichtsstand zu verklagen. Weiterhin
ist Lützelbach Erfüllungsort sowie Übergabeort im Sinne der Verpackungsverordnung.
2. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Regelungslücke
enthalten, so verpflichten sich die Vertragsparteien in Verhandlungen mit dem
Ziel einzutreten, die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch eine
angemessene Individualabrede zu ersetzen oder zu ergänzen, die dem
wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entspricht. Die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.
§ 16 Werbung
Der Käufer erklärt seine ausdrückliche Zustimmung, Werbung der Firma „Das
Computerlädchen“ per Brief/Telefax/Email ohne vorherige Aufforderung
übermittelt zu bekommen.
Informationen zum Fernabsatzgesetz (FernAbsG)
Nach den gesetzlichen Regelungen steht Ihnen laut § 3 Fernabsatzgesetz (
FernAbsG) ein Widerrufsrecht zu. Hierbei ist folgendes zu beachten:
Zunächst müssen Sie uns Ihren Widerruf schriftlich, per Fax oder E-Mail
mitteilen. Dieses kann auch durch die Rücksendung der Ware erfolgen. Das
Widerrufsrecht steht Ihnen 14 Tage lang zu. Die Frist beginnt mit der
Ablieferung der Ware in Ihrem Hause, wenn wir unseren gesetzlichen
Informationspflichten nach § 3 FernAbsG bis zu diesem Zeitpunkt nachgekommen
sind. Zur Wahrung der Frist müssen Sie Ihren Widerruf oder die Rücksendung der
Ware rechtzeitig, d.h. nach Ablauf der 14 Tage, vornehmen. Die Rücksendung der
Ware vor Widerruf muss frei erfolgen. Diese sollte in Standardform der
Rücksendung, z.B. durch ein Postpaket, erfolgen. Natürlich können Sie auch
einen Termin mit uns zur Abholung der Ware vereinbaren, hierüber müssen Sie uns
rechtzeitig schriftlich, per Fax oder E-Mail informieren. Wir bitten Sie darauf
zu achten, dass bei Rücksendungen die Ware vollständig, incl. Handbücher,
Kabel, etc., in Originalverpackung und einer geeigneten Umverpackung
zurückgeschickt wird.
Vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sind:
Alle Komplettsystem, die nach Ihren Wünschen von uns speziell für Sie
angefertigt wurden
( Built to Order), sowie Software und Datenträger.
Das Computerlädchen
PC Fachhandel & Dienstleistung - Computer & Kommunikationstechnik

Hier die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Download